Fragen & Antworten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu JURCALL. Ist Ihre Frage nicht dabei? Hier hilft man Ihnen gerne weiter: Kontakt
Was kostet mich eine Anfrage bei JURCALL?
Für Sie als Kunden der NRV übernimmt die NRV immer die Kosten der telefonischen Anwaltsberatung. Sie zahlen lediglich die Telefongebühr (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz. Anrufe aus dem Mobilfunknetz max. 0,42 €/Min.).
Die Nutzung der Online-Anwaltssuche und der Archiv-Datenbank ist für Sie als Kunden der NRV kostenfrei.
Wie kann ich an JURCALL teilnehmen?
Sie brauchen einfach nur die Versicherungsnummer Ihrer NRV-Rechtsschutzversicherung
In das Login-Feld auf der rechten Seite einzutragen. Und los!
Wer kann JURCALL nutzen?
Alle über Ihren Rechtsschutzvertrag bei der NRV versicherten Personen, also Sie als
Vertragspartner, Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie Ihre Kinder.
Volljährige Kinder, solange Sie unverheiratet sind und noch keine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben.
Erhalte ich zu allen Rechtsgebieten Auskunft?
Ja. JURCALL bietet Ihnen die telefonische Rechtsberatung zu all Ihren Fragen –
egal ob versichert, nicht versichert oder gar nicht versicherbar. JURCALL kennt keine Ablehnung!
Was ist, wenn ich nach JURCALL einen Rechtsbeistand benötige?
Ist eine weiterführende juristische Unterstützung durch einen Rechtsanwalt notwendig, können Sie selbst einen Anwalt frei wählen oder JURCALL empfiehlt Ihnen einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung in jedem Fall alle Kosten, wenn ich einen Anwalt benötige?
Es gibt versicherte, nicht versicherte, aber auch nicht versicherbare Risiken.
Um sicherzugehen, dass keine unerwarteten Kosten auf Sie zukommen, empfiehlt es sich, eine Kostenzusage direkt bei der NRV vor der Beauftragung Ihres Anwaltes zu erfragen.
Telefonisch, per E-Mail, Fax oder per Post. Dabei erfahren Sie auch, ob für Ihren Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, die bei der Beauftragung des Anwaltes ggf. von Ihnen getragen werden muss.